BRANDMELDETECHNIK

Damit es niemals brenzlig wird


Für den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage sind bauordnungsrechtliche und feuerwehr-spezifische Anforderungen zu beachten. Die DIN 14675 / DIN VDE 0833-2 enthält Anwendungsregeln die für den Schutz von Personen und Sachen notwendig sind. Im Falle der Aufschaltung an die Öffentliche Feuerwehr ist diese Norm zwingend umzusetzen.
Die BHE Hausalarmrichtlinie Typ-B (HAA-B) wird für den Bau von Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten oder besonderen gemeinsamen Wohnformen für Senioren und Behinderte verstärkt von Bauaufsichtsbehörden gefordert. Diese Richtlinie gilt im Zusammenhang mit der Reihe DIN EN 54 und DIN VDE 0833-1/2/4 und dient zur Alarmierung von Personen innerhalb baulicher Anlagen vor den Gefahren von Bränden und Rauchgasentwicklungen.
Zusätzlich dient das Regelwerk zum Nachweis der Kompetenz der beteiligten Fachfirmen für das Planen, Errichten, Abnehmen und Instandhalten einer Brandmeldeanlage. Die Hausalarmrichtlinie wurde mittlerweile durch die Norm DIN VDE V 0826-1 „Überwachungsanlagen – Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA)“ ersetzt und gewinnt dadurch noch mehr an Bedeutung.
Müssen Sie die Rauchmelderpflicht der Landesbauordnung erfüllen? Dann greifen Sie nicht auf das Baumarktsortiment zurück, sondern nutzen Sie den Mehrwert durch die Kombination von Rauchmeldern mit einer Gefahrenmeldeanlage.

Die STW GmbH als Fachfirma für Sicherheitstechnik mit zertifizierten Mitarbeitern für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 unterstützt sie mit viel Erfahrung und Know-How bei Ihrem Bauvorhaben mit brandschutztechnischen Auflagen.
 

Unsere Fachgebiete im Bereich Brandmeldetechnik


  • Brandmelde- und Alarmierungskonzepte
  • Planung, Errichtung und Migration von Brandmeldeanlagen
  • Instandhaltung von Brandmeldeanlagen bedeutender Hersteller
  • Sprachalarmierung
  • Brandschutzsteuerungen

 

Eine professionelle Brandmeldeanlage musss nicht teuer sein. Wir können Ihnen Anlagen zu geringen Investitionskosten anbieten.

WEITERE LEISTUNGEN IN DER SICHERHEITSTECHNIK

Brandmeldetechnik

Für den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage sind bauordnungsrechtliche und feuerwehr-spezifische Anforderungen zu beachten. Die STW GmbH als Fachfirma für Sicherheitstechnik mit zertifizierten Mitarbeitern für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 unterstützt sie mit viel Erfahrung und Know-How bei Ihrem Bauvorhaben mit brandschutztechnischen Auflagen bereits zu geringen Invetionskosten.

Zutrittskontrolle

Die Festlegung der Zutrittsberechtigung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherheitskonzept. Sie soll den Zutritt zu Räumen, Gebäuden und Arealen steuern. Wir bieten Ihne Lösungen für den Zutritt von kleinen Anwendungen - kleine Büros, Arztpraxen und Wohnhäuser - bis zu großen Anwendungen mit bis zu 20 Türen und 150 Benutzern.

Einbruch-/ Gefahrenmeldetechnik

Eine Alarmanlage – im Fachjargon Einbruchmeldeanlage (EMA) genannt - bieten eine sinnvolle Ergänzung zu mechanischen Sicherungen und dient zum Schutz vor Einbrüchen und werden im privaten wie im gewerblichen Bereich eingesetzt. Die STW GmbH als BHE-Fachbetriebe versteht ihr Handwerk und berät Sie gerne kostenlos in allen Fragen rund um das Thema Alarmanlagen.
                           

Videosicherheitssysteme

Videosicherheitssysteme (VSS) bieten allein oder in Ergänzung zu anderen Sicherungstechniken die Möglichkeit, sensible und/oder unübersichtliche Räume, Zufahrten sowie Eingangsbereiche visuell zu kontrollieren. Sie sind deshalb ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne Rund um das Thema Videotechnik.

Übertragungstechnik

Übertragungseinrichtungen dienen für Meldungen auf ständig besetzte Leitstellen wie Polizei, Feuerwehr und private Organisationen. Die STW verfügt über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und berät sie gerne.